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e-Marketing | was ist wirklich erlaubt?

Immer wieder stellen uns Kunden und Interessenten Fragen zum Thema "e-Marketing" und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.

Ein kurzer Überblick und der Leitfaden der WKO (im Anhang) sollen Licht ins Dunkel bringen.

Welche Arten von e-Mails sind erlaubt?

e-Mails an mehr als 50 Empfänger oder e-Mails, die zu Zwecken der Direktwerbung versendet werden, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Empfängers.

Prinzipiell werden 3 Gruppen unterschieden, die eine Zusendung von e-Mails möglich machen:

  • Zusendung von e-Mails mit Einwilligung des Empfängers
  • Zusendung von e-Mails ohne Einwilligung an bis zu 50 Empfänger, wenn die e-Mails nicht der Direktwerbung für Produkte und/oder Dienstleistungen dienen
  • Zusendung von e-Mails ohne Einwilligung an Kunden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (näheres finden Sie im Leitfaden ab Seite 18)

Außerdem erfordert die RTR-Liste die uneingeschränkte Aufmerksamkeit der aktiven e-Mail-Versender.

Diese Datenbank enthält sämtliche e-Mail-Adressen, die keinesfalls Massenmails erhalten wollen. 

Wenn Sie also Imageschäden vermeiden und seriöses, effizientes e-Marketing betreiben wollen, empfehlen wir den Ablgeich mit der RTR-Liste.

Fragen zum Thema bitte an office@dolzer.at.