e-Marketing | was ist wirklich erlaubt?
Immer wieder stellen uns Kunden und Interessenten Fragen zum Thema "e-Marketing" und den gesetzlichen Rahmenbedingungen.
Ein kurzer Überblick und der Leitfaden der WKO (im Anhang) sollen Licht ins Dunkel bringen.
Welche Arten von e-Mails sind erlaubt?
e-Mails an mehr als 50 Empfänger oder e-Mails, die zu Zwecken der Direktwerbung versendet werden, bedürfen grundsätzlich der vorherigen Zustimmung des Empfängers.
Prinzipiell werden 3 Gruppen unterschieden, die eine Zusendung von e-Mails möglich machen:
- Zusendung von e-Mails mit Einwilligung des Empfängers
- Zusendung von e-Mails ohne Einwilligung an bis zu 50 Empfänger, wenn die e-Mails nicht der Direktwerbung für Produkte und/oder Dienstleistungen dienen
- Zusendung von e-Mails ohne Einwilligung an Kunden, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (näheres finden Sie im Leitfaden ab Seite 18)
Außerdem erfordert die RTR-Liste die uneingeschränkte Aufmerksamkeit der aktiven e-Mail-Versender.
Diese Datenbank enthält sämtliche e-Mail-Adressen, die keinesfalls Massenmails erhalten wollen.
Wenn Sie also Imageschäden vermeiden und seriöses, effizientes e-Marketing betreiben wollen, empfehlen wir den Ablgeich mit der RTR-Liste.
Fragen zum Thema bitte an office@dolzer.at.



